045: Aufsichtsbehörde für Strom und Gas: Laufende Verpflichtungen
Aufsichtsbehörde für Strom und Gas: Laufende Verpflichtungen
Sowohl jene Subjekte, die im Stromsektor tätig sind als auch jene Subjekte, die im integrierten <span style="line-height: normal; font-family: "times new roman"; font-size: medium;">Wasserversorgungsdienst tätig sind und bei der Aufsichtsbehörde für Strom, Gas und dem integrierten <span style="line-height: normal; font-family: "times new roman"; font-size: medium;">Wasserversorgungsdienst registriert sind, müssen der Aufsichtsbehörde innerhalb <span style="line-height: normal; font-family: "times new roman"; font-size: medium;">15.06.2014 die zertifizierte elektronische Postadresse mitteilen (PEC). Die Aufsichtsbehörde <span style="line-height: normal; font-family: "times new roman"; font-size: medium;">möchte dem Informationsfluss größere Sicherheit gewähren und durch den Einsatz der zertifizierten <span style="line-height: normal; font-family: "times new roman"; font-size: medium;">elektronischen Postadresse die Übermittlung der Mitteilungen effizienter gestalten.
Betrifft:
An alle im Stromsektor und im integrierten Wasserversorgungsdienst tätigen Kunden