088: Vereinfachungen bei der Zahlung von Wiedergewinnungsarbeiten undEnergiesparmaßnahmen sowie beim Kauf von Garagen/Autoabstellplätzen
Vereinfachungen bei der Zahlung von Wiedergewinnungsarbeiten undEnergiesparmaßnahmen sowie beim Kauf von Garagen/Autoabstellplätzen
Beim Kauf von Garagen bzw. Autoabstellplätzen gilt der Steuerabsetzbetrag nun auch ohne Banküberweisung, sofern eine eidesstattliche Erklärung des Bauunternehmens nachgereicht wird. Für die Abzugsfähigkeit der Anzahlungen reicht es aus, dass der eventuelle Kaufvorvertrag bzw. der definitive Kaufvertrag vor Abgabe jener Steuererklärung abgeschlossen und registriert worden ist, in der der Steuerabsetzbetrag geltend gemacht wird.
Betrifft:
An alle interessierten Kunden