070: Verluste bei Kapital- und Personengesellschaften sowie Einzelunternehmen
Verluste bei Kapital- und Personengesellschaften sowie Einzelunternehmen
Bekanntlich sind die lokalen Steuerämter und die Finanzpolizei aufgefordert, mittels eines spezifischen Kontrollplans jene Unternehmen (Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und Einzelunternehmen) zu kontrollieren, welche in mindestens zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren steuerliche Verluste ausweisen, welche nicht von Verwalter- und/oder Gesellschafterentschädigungen stammen und diese Verluste nicht mittels Kapitaleinzahlungen abdecken.
Betrifft:
An alle Unternehmen
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