082: Steuerbonus für Werbung 2021 - Vormerkung noch innerhalb 31.10.2021 möglich
Steuerbonus für Werbung 2021 - Vormerkung noch innerhalb 31.10.2021 möglich
Diejenigen (Unternehmen, Freiberufler, nicht gewerbliche Körperschaften) die sich für die Steuergutschrift für die im Jahr 2021 getragenen bzw. geplanten Werbeausgaben interessieren (und den Antrag noch nicht gestellt haben oder diesen ändern wollen), können noch bis zum 31.10.2021 den telematischen Antrag für die Vormerkung der genannten Steuergutschrift an die Einnahmeagentur übermitteln
Betrifft:
An alle interessierten Kunden
-
Veröffentlichung Rundschreiben: Einkommenssteuer: Reduzierung 2. Akontozahlung - Termin: 30.09.2024
-
Veröffentlichung Rundschreiben: Telematische Übermittlung der Daten dem „System der Gesundheitskarte“(STS) – Termin 30.9.2024 für das 1. Semester 2024
-
Veröffentlichung Rundschreiben: MwSt-Quartalsmeldung - Versand 2. Trimester 2024 - Frist: 30.09.2024
-
Veröffentlichung Rundschreiben: Der Zweijährige-Vorab-Vergleich (oder Konkordat) - Option innerhalb 31.Oktober 2024
-
Veröffentlichung Rundschreiben: Steuergutschrift für Erdgas und elektrischen Strom Jahre 2022 und 2023: Daten für Steuerklärung 2024