131: Meldung der Auslandsumsätze 4. Quartal: Termin 1.02.2021
Meldung der Auslandsumsätze 4. Quartal: Termin 1.02.2021
Bekanntlich sind MwSt.- Subjekte (Unternehmen und Freiberufler), die in Italien ansässig sind, mit wenigen Ausnahmen, verpflichtet, die Daten zu Warenlieferungen und Dienstleistungen mit Nichtansässigen elektronisch an die Agentur der Einnahmen zu übermitteln. Dies hat bis zum Ende des auf das Bezugsquartal folgenden Monats zu erfolgen.
Betrifft:
An alle unsere Kunden mit MwSt.-Nummer