096: Steuerbegünstigungen für Gemeinderatswahlen 2020
Steuerbegünstigungen für Gemeinderatswahlen 2020
Die Ausgaben für Wahlwerbung und Wahlveranstaltungen können mit dem begünstigten <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">Mehrwertsteuer Satz von 4% erworben werden. Für die Anwendung der Begünstigung gelten <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">eine Reihe von Voraussetzungen die restriktiv ausgelegt werden müssen.
Am Sonntag 20.09.2020 und Montag 21.09.2020 finden die Gemeinderatswahlen in den <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">meisten Gemeinden Südtirols statt.
Im folgenden fassen wir die entsprechenden Bestimmungen zusammen.
Betrifft:
An alle betroffenen Kunden
-
Veröffentlichung Rundschreiben: Einkommenssteuer: Reduzierung 2. Akontozahlung - Termin: 30.09.2024
-
Veröffentlichung Rundschreiben: Telematische Übermittlung der Daten dem „System der Gesundheitskarte“(STS) – Termin 30.9.2024 für das 1. Semester 2024
-
Veröffentlichung Rundschreiben: MwSt-Quartalsmeldung - Versand 2. Trimester 2024 - Frist: 30.09.2024
-
Veröffentlichung Rundschreiben: Der Zweijährige-Vorab-Vergleich (oder Konkordat) - Option innerhalb 31.Oktober 2024
-
Veröffentlichung Rundschreiben: Steuergutschrift für Erdgas und elektrischen Strom Jahre 2022 und 2023: Daten für Steuerklärung 2024