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068: Die MwSt-Quartalsmeldung - Versand der Daten des ersten Trimesters innerhalb 1.6.2020 bzw. 30.6.2020

Veröffentlicht von: admin (admin)
Veröffentlicht am: 08 May 2020
Die MwSt-Quartalsmeldung - Versand der Daten des ersten Trimesters innerhalb 1.6.2020 bzw. 30.6.2020
Wie bekannt, ist ab dem Jahr 2017 für MwSt. - Subjekte die Pflicht eingeführt worden, die Daten der monatlichen bzw. vierteljährlichen (trimestralen) MwSt. - Abrechnungen der Agentur der Einnahmen zu übermitteln.
Der Vordruck der Meldung und die entsprechenden Anweisungen mit einigen zusätzlichen Klärungen, sind auf der Internet-Seite der Agentur der Einnahmen veröffentlicht.

Betrifft:
An alle Kunden mit einer MwSt.-Nummer

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