063: Inps Beiträge und Beteiligungen - Termin 11.05.2020
Inps Beiträge und Beteiligungen – Termin 11.05.2020
Bekanntlich müssen alle Subjekte, die in der Rentenversicherung der Inps eingetragen sind, und bei einer Personengesellschaft (OHG, KG) oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) beteiligt sind, auch den entsprechenden Gewinnanteil dieser Gesellschaft zur Berechnung der eigenen Inps Beiträge mit berücksichtigen.
Betrifft:
An alle Selbständigen mit Inps Versicherung