043: Steuergutschrift Verbrauchssteuer auf Dieseltreibstoff - 1. Vierteljahr 2020: Antrag innerhalb 30.4.2020 oder innerhalb 30.06.2020
Steuergutschrift Verbrauchssteuer auf Dieseltreibstoff - 1. Vierteljahr 2020: Antrag innerhalb 30.4.2020 oder innerhalb 30.06.2020
Bekanntlich steht für bestimmte Transporte eine Steuergutschrift für die Verbrauchssteuer auf Dieseltreibstoff zu.
Unter den Punkten 1 bis 7 dieses Rundschreibens fassen wir die allgemeinen Bestimmungen zusammen, während unter Nummer 8 dieses Rundschreibens die ab dem 1. Januar 2020 geltenden Neuerungen angeführt werden.
Wir weisen darauf hin, dass die ordentlichen Frist vom 30.4.2020 für den Antrag Dieseltreibstoff für das 1. Vierteljahr 2020 auf den 30.6.2020 verschoben werden kann und zwar für Subjekte, die aufgrund der Notsituation CoVid-19, nicht in der Lage sind, den Antrag innerhalb
der genannten ordentlichen Frist zu übermitteln.
Betrifft:
An alle Kunden mit Transportfahrzeugen ab 7,5t