041: Transparenzpflicht von öffentlichen Beiträgen - Termin 30.06.
Transparenzpflicht von öffentlichen Beiträgen - Termin 30.06.
Wie bereits mit unserem Rundschreiben mitgeteilt sind 2019 Neuerungen in Kraft getreten, erhaltene öffentliche Beiträge, Subventionen, Beihilfen und sonstige Zuwendungen von öffentlichen Körperschaften über 10.000 Euro zu veröffentlichen. Es betrifft die von öffentlichen Körperschaften ab dem 01.01.2018 erhaltenen Zuwendungen, welche jährlich innerhalb des 30.06. des Folgejahres zu veröffentlichen sind, wobei das effektive Inkasso der Zuwendung vom 01.01. - 31.12. des jeweiligen Jahres ausschlaggebend ist.
Betrifft:
An alle öffentliche Körperschaften, Vereine und Unternehmen.