040: Einmalige Entschädigung von Euro 600 für den Monat März, für in einer obbligatorischen privaten Rentenkasse eingetragenen Freiberufler
Einmalige Entschädigung von Euro 600 für den Monat März, für in einer obbligatorischen privaten Rentenkasse eingetragenen Freiberufler
Im ersten Maßnahmenpaket zur Unterstützung der Unternehmen und Haushalte gegen die Coronavirus- Pandemie waren die Freiberufler mit eigener privater Rentenkasse (nicht NISF/INPS) von der einmaligen Entschädigung von Euro 600 ausgeschlossen. Heute 1. April 2020 wurde ein Dekret des Arbeitsministerium veröffentlicht, mit welchem auch Freiberufler mit einer eigenen obligatorischen privaten Rentenkasse unter bestimmten
Voraussetzungen, um diese einmalige Entschädigung von Euro 600 für den Monat März ansuchen können. Sie wird solange die Mittel ausreichen (200 Millionen Euro für das Jahr 2020) und in der chronologischen Reihenfolge der Anträge anerkannt. Die Rentenkassen haben begonnen, sich auszurüsten, aber angesichts der späten Formalisierung des Textes ist mit
Verzögerungen zu rechnen.
Betrifft:
An alle in einer Berufskasse eingetragenen Freiberufler
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