039: Mehrwersteuer: Aus-, Fort- und Weiterbildungen
Mehrwersteuer: Aus-, Fort- und Weiterbildungen
Aus- Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen sind unter bestimmten Voraussetzungen von der <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">Mehrwertsteuer befreit.
Dabei sind zwei Begünstigungen zu unterscheiden:
1. die beruflichen Schulungen, Fortbildungen, Requalifizierungen und Umschulungen <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">die von Körperschaften erbracht werden die ihrerseits von den zuständigen öffentlichen <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">Ämter für diese Zweck anerkannt sind;
2. die Durchführung von Schulungen, Fortbildungen, Requalifizierungen und Umschulungen <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">des Personals, die von von öffentlichen Einrichtungen bezahlt wird.
Betrifft:
An alle betroffenen Köperschaften
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Veröffentlichung Rundschreiben: Einkommenssteuer: Reduzierung 2. Akontozahlung - Termin: 30.09.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Telematische Übermittlung der Daten dem „System der Gesundheitskarte“(STS) – Termin 30.9.2024 für das 1. Semester 2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: MwSt-Quartalsmeldung - Versand 2. Trimester 2024 - Frist: 30.09.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Der Zweijährige-Vorab-Vergleich (oder Konkordat) - Option innerhalb 31.Oktober 2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Steuergutschrift für Erdgas und elektrischen Strom Jahre 2022 und 2023: Daten für Steuerklärung 2024