037: CoVid-19: Änderung der Einschränkung ab 28.3.2020
CoVid-19: Änderung der Einschränkung ab 28.3.2020
Mit einer Verordnung wurden die Einschränkungen für die wirtschaftlichen Tätigkeiten <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">abgeändert. Diese neuen Einschränkungen gelten ab dem 28.03.2020.
Die bisherigen Bestimmungen bleiben aufrecht.
Wir legen diesem Rundschreiben die neue Aufstellung der erlaubte Tätigkeiten bei.
Betrifft:
An alle unsere Kunden