036: Mitteilung EAS - Mitteilung von eventuellen Änderungen: 31. März 2020
Mitteilung EAS - Mitteilung von eventuellen Änderungen: 31. März 2020
Für nicht gewerbliche Vereine und Verbände besteht die Verpflichtung, dem Steueramt <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">bestimmte Daten mitzuteilen, damit dieses die Voraussetzungen für die vorgesehenen <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">Steuererleichterungen prüfen und einen eventuellen Missbrauch der beanspruchten
Steuererleichterungen ahnden kann.
Betrifft:
An alle betroffenen Vereine und Verbände
-
Veröffentlichung Rundschreiben: Einkommenssteuer: Reduzierung 2. Akontozahlung - Termin: 30.09.2024
-
Veröffentlichung Rundschreiben: Telematische Übermittlung der Daten dem „System der Gesundheitskarte“(STS) – Termin 30.9.2024 für das 1. Semester 2024
-
Veröffentlichung Rundschreiben: MwSt-Quartalsmeldung - Versand 2. Trimester 2024 - Frist: 30.09.2024
-
Veröffentlichung Rundschreiben: Der Zweijährige-Vorab-Vergleich (oder Konkordat) - Option innerhalb 31.Oktober 2024
-
Veröffentlichung Rundschreiben: Steuergutschrift für Erdgas und elektrischen Strom Jahre 2022 und 2023: Daten für Steuerklärung 2024