036: Mitteilung EAS - Mitteilung von eventuellen Änderungen: 31. März 2020
Mitteilung EAS - Mitteilung von eventuellen Änderungen: 31. März 2020
Für nicht gewerbliche Vereine und Verbände besteht die Verpflichtung, dem Steueramt <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">bestimmte Daten mitzuteilen, damit dieses die Voraussetzungen für die vorgesehenen <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">Steuererleichterungen prüfen und einen eventuellen Missbrauch der beanspruchten
Steuererleichterungen ahnden kann.
Betrifft:
An alle betroffenen Vereine und Verbände