032: Elektronische Übermittlung der Tageseinnahmen - weitere Klärungen und Neuigkeiten
Elektronische Übermittlung der Tageseinnahmen - weitere Klärungen und Neuigkeiten
Bekanntlich sind Einzelhändler und jene Subjekte, die Leistungen erbringen, welche dem Einzelhandel gleichgestellt sind ab 1.1.2020 (bzw. ab 1.7.2019 für Subjekte mit "gesamten" Umsatzvolumen des Jahres 2018 über 400.000) verpflichtet:
• die Tageseinnahmen zu speichern und telematisch der Agentur der Einnahmen zu übermitteln;
• dem Kunden das sog. "Handelsdokument" ( gemäß Ministerialdekret DM 7.12.2016) aushändigen.
Es folgt eine kurze Zusammenfassung einiger wichtiger Klarstellungen, die kürzlich von der Agentur der Einnahmen in dieser Hinsicht herausgegeben wurden.
Betrifft:
An alle Detailhändler und gleichgestellte
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Veröffentlichung Rundschreiben: Einkommenssteuer: Reduzierung 2. Akontozahlung - Termin: 30.09.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Telematische Übermittlung der Daten dem „System der Gesundheitskarte“(STS) – Termin 30.9.2024 für das 1. Semester 2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: MwSt-Quartalsmeldung - Versand 2. Trimester 2024 - Frist: 30.09.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Der Zweijährige-Vorab-Vergleich (oder Konkordat) - Option innerhalb 31.Oktober 2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Steuergutschrift für Erdgas und elektrischen Strom Jahre 2022 und 2023: Daten für Steuerklärung 2024