Bescheinigung über die im Vorjahr ausbezahlten Vergütungen – Termin:Freitag, 22. Januar 2016
Bekanntlich sind Arbeitgeber und Auftraggeber grundsätzlich innerhalb 28. Februar verpflichtet eine Bescheinigung über die im Vorjahr ausbezahlten Vergütungen auszuhändigen.
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