085: Rentenversicherung INARCASSA: Befreiung der ausländischen Umsätze von der Berechnung des Ergänzungsbeitrags in Höhe von 4%
Rentenversicherung INARCASSA: Befreiung der ausländischen Umsätze von der Berechnung des Ergänzungsbeitrags in Höhe von 4%
Kürzlich wurde festgelegt, dass die Ingenieursunternehmen, die Sozietäten und die Freiberufler den INARCASSA - Ergänzungsbeitrag in Höhe von 4% nur für die in Italien erbrachten Dienstleistungen einzahlen müssen, während jene Dienstleistungen, die im Ausland erbracht werden, von der Bezahlung des Beitrags befreit sind.
Betrifft:
An alle Architekten und Ingenieure
