074: Sachbezug der Firmenfahrzeuge (fringe Benefit) – Neuerungen und Erleichterungen
Sachbezug der Firmenfahrzeuge (fringe Benefit) – Neuerungen und Erleichterungen
Kürzlich wurden in Italien neue Regeln für den Sachbezug von Firmenfahrzeugen eingeführt die rückwirkend seit 1.1.2026 in Kraft getreten sind. Der Sachbezug wird prozentuell berechnet auf den ACI-Kilometerkostentabellen für eine pauschale Jahresfahrleistung von 15.000 km und hängt von der Antriebsart ab: 50% bei herkömmlichen Fahrzeugen, 20% bei Plug-in-Hybriden und 10% bei reinen Elektrofahrzeugen. Ab dem sechsten Jahr nach Erstzulassung des Firmenfahrzeugs erhöht sich der Sachbezug um 50% und für Sonderausstattungen (sog. optionals) erhöht sich der Sachbezug um 5%. Für
bestimmte Fahrzeuge und Zuweisungen, die unter die Übergangsregelung fallen, gilt weiterhin die bisherige, vom CO₂-Ausstoß abhängige Berechnungsmethode. Die gemischte Nutzung muss dokumentiert werden; für Unternehmen bleibt die 70%-Abzugsfähigkeit grundsätzlich bestehen.
Betrifft:
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