055: Überlassung von Räumlichkeiten an Vereine
Überlassung von Räumlichkeiten an Vereine
Die Überlassung von Strukturen und Räumlichkeiten an Vereine ist häufig eine Art der Unterstützung von Seiten der öffentlichen Verwaltung für ein lebendiges Vereinsleben. Zu berücksichtigen sind dabei Form, Inhalt, steuerliche und andere Verpflichtungen. Für die Überlassung notwendig sind eine Verordnung, die das Verfahren und die Bedingungen regelt, eine begründete Maßnahme zur Überlassung der Räumlichkeiten, der Abschluss einer Vereinbarung mit Festlegung der Dauer und Bedingungen.
Betrifft:
An alle betreuten Gemeinden
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