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047: Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen I Quartal 2025 - Termin für Änderung Liste 30.4.2025 - Termin für Einzahlung: 3.6.2025

Veröffentlicht von: Johanna Stuefer (Johanna Stuefer)
Veröffentlicht am: 23 Apr 2025

Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen I Quartal 2025 - Termin für Änderung Liste 30.4.2025 - Termin für Einzahlung: 3.6.2025
Für die Zahlung der Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen bietet die Steuerbehörde zwei Methoden an: Abbuchung vom Bankkonto oder vorausgefülltes Formular F24. Jedes Quartal werden auf der Website der Agentur die Listen A (nicht abänderbar) und B (abänderbar) mit den stempel-steuerpflichtigen Rechnungen veröffentlicht, insofern diese anfällt, d.h. wenn diese Steuer nach den geltenden Vorschriften anwendbar ist. Für Zahlungen von weniger als 5.000,00 € gibt es Vereinfachungen. Es steht ein neuer Civis-Dienst zur Verfügung, um versäumte oder fehlerhafte Zahlungen zu nachzuholen oder zu korrigieren.


Betrifft:
An alle MwSt.-Subjekte

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