019: Bescheinigung (CU) über die im Vorjahr ausbezahlten Vergütungen – Termin: 17. März 2025
Bescheinigung CU über die im Vorjahr ausbezahlten Vergütungen – Termin: 17. März 2025
Bekanntlich sind Arbeitgeber und Auftraggeber grundsätzlich verpflichtet eine Bescheinigung über die im Vorjahr ausbezahlten Vergütungen innerhalb 16. März auszuhändigen.
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