078: Trinkgeld - Ersatzsteuer 5 % für Angestellte - operative Klärungen
Trinkgeld - Ersatzsteuer 5 % für Angestellte - operative Klärungen
Mit dem Haushaltsgesetz 2023 wurde für bestimmte Einnahmen (Trinkgelder) der Angestellten <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">von Gaststätten und Gastronomiebetrieben bzw. Bar, Restaurants und Hotels die neue <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">Begünstigung der Ersatzsteuer von 5% (statt der normalen Besteuerung) eingeführt. Im Folgenden <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">wird die diesbezügliche Regelung auch mit den kürzlich erlassenen Klarstellungen der
Agentur der Einnahmen erläutert.
Betrifft:
Für alle Kunden im Gastsgewerbe, Ausschankbetriebe, Hotels usw.
