079: Die "Super"-ACE von 15 % bei Erhöhungen des Eigenkapitals im Jahr 2021: Antrag ab 20. November 2021 um Nutzung in Form eines Steuerguthabens
Die Super-ACE von 15 % bei Erhöhungen des Eigenkapitals im Jahr 2021: Antrag ab 20. November 2021 um Nutzung in Form eines Steuerguthabens Einführung
Bekanntlich ist die Eigenkapitalförderung ACE eine Steuerbegünstigung, die vorsieht, dass der jährliche Teil des Zuwachses des Eigenkapitals des Unternehmens (durch Zuführung neuer Einlagen durch die Gesellschafter oder durch den Verzicht auf gewährte Gesellschafterfinanzierungen oder durch Beschluss der Gesellschafter, den Jahresgewinn den Rücklagen zuzuführen) multipliziert mit einem jährlich von der Regierung festgelegten Koeffizienten, vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden kann. Die begünstigten Subjekte sind:
- IRES-Subjekte, d.h. Kapitalgesellschaften, gewerbliche Körperschaften und italienische Betriebsstätten von Nichtansässigen
- natürliche Personen die eine unternehmerische Tätigkeit ausüben mit ordentlichen Buchhaltung
- offene Handelsgesellschaften und einfache Kommanditgesellschaften mit ordentlicher Buchhaltung.
Betrifft: An alle interessierten Unternehmen