005: Fringe benefit - Erinnerung: Erhöhung der Pauschalwerte für den Sachbezug der Betriebsfahrzeuge ab dem 1. Juli 2020 und ab dem 1. Januar 2021
Fringe benefit - Erinnerung: Erhöhung der Pauschalwerte für den Sachbezug der Betriebsfahrzeuge ab dem 1. Juli 2020 und ab dem 1. Januar 2021
Ab 1. Juli 2020 kommen die neuen Bestimmungen zur Besteuerung des „geldwerten Vorteils“ (fringe benefit) zur Anwendung. Diese betreffen die neu angemeldeten („immatrikulierten“) und ab 1. Juli 2020 dem Mitarbeiter auch für die private Nutzung zugewiesenen Firmen-PKW's. Diese Bestimmungen wurden eingeführt, um Fahrzeuge mit geringer Umweltbelastung zu fördern. Ab dem 1. Januar 2021 gilt bei Fahrzeugen mit einem CO2-Ausstoß über 160 g/km eine weitere Erhöhung der Besteuerung um 10%.
Betrifft:
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