122: Elektronische Übermittlung der Tageseinnahmen und telematische Registrierkasse - Ab 1.1.2021 Verwaltungsstrafen
Elektronische Übermittlung der Tageseinnahmen und telematische Registrierkasse - Ab 1.1.2021 Verwaltungsstrafen
Bekanntlich sind Einzelhändler und jene Subjekte, die Leistungen erbringen, welche dem Einzelhandel gleichgestellt sind ab 1.1.2020 (bzw. ab 1.7.2019 für Subjekte mit "gesamten" Umsatzvolumen des Jahres 2018 über 400.000) verpflichtet:
• die Tageseinnahmen zu speichern und telematisch der Agentur der Einnahmen zu übermitteln; dies setzt voraus, dass man über eine funktionsfähige telematische Registrierkasse (RT) verfügt, die auch aktiviert werden muss;
• dem Kunden das sog. "Handelsdokument" ( gemäß Ministerialdekret DM 7.12.2016) aushändigen.
Betrifft:
An alle Detailhändler und gleichgestellte
