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104: Steuerbonus für Werbung 2020 - bis zum 30.09.2020

Veröffentlicht von: admin (admin)
Veröffentlicht am: 25 Sep 2020

Steuerbonus für Werbung 2020 -  bis zum 30.09.2020

Bekanntlich ist mit der Begleitverordnung zum Nachtragshaushalt 2017 ab 2018 eine besondere Förderung für Werbeinvestitionen in Zeitungen und Zeitschriften (auch in digitaler Form) sowie Werbemaßnahmen in Radio- und Fernsehstationen vorgesehen worden. Der Steuerbonus gilt für Unternehmen, Freiberufler und nicht gewerblichen Körperschaften.

Betrifft: An alle unseren interessierten Kunden