058: 50% Steuerguthaben für hygienische Sanierung und Ausrüstung
50% Steuerguthaben für hygienische Sanierung und Ausrüstung
Für die Desinfektion von Arbeitsumgebungen und Werkzeugen und den Ankauf von
Ausrüstung zur Verhinderung der COVID-19-Virusinfektion am Arbeitsplatz ist ein
Steuerguthaben vorgesehen. Dieses bemisst sich auf 50 Prozent der angefallen
Aufwendungen.
Betrifft:
An alle betroffenen Kunden
