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052: Einkommenssteuer Irpef - Zweckbestimmung 0,5% - Berichterstattung über die Verwendung der erhaltenen Mitteln

Veröffentlicht von: admin (admin)
Veröffentlicht am: 20 Apr 2020
Einkommenssteuer Irpef - Zweckbestimmung 0,5% - Berichterstattung
über die Verwendung der erhaltenen Mitteln
Wie bekannt, müssen die Subjekte, welche die Möglichkeit der Zweckbestimmung der 5 Promille der Einkommenssteuern in Anspruch nehmen wollen, in den hierzu vorgesehenen Listen eingetragen sein. Mit diesem Rundschreiben erläutern wir die Bestimmungen zur Berichterstattung durch die Empfänger der Mittel aus der Zweckbestimmung 5 Promille. Im Punkt 1.2.1 gehen wir auf die für Gemeinden vorgesehenen Bestimmungen ein.

Betrifft:
An alle betroffenen Vereine, Körperschaften und Gemeinden


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