Sprache auswählen

Vielen Dank für das Herunterladen 048: Meldung der Auslandsumsätze (esterometro): elektronische Übermittlung innerhalb 30.04.2020 bzw. 30.6.2020
Sollte Ihr Download nicht automatisch nach wenigen Sekunden starten, klicken Sie bitte auf den Download-Link

048: Meldung der Auslandsumsätze (esterometro): elektronische Übermittlung innerhalb 30.04.2020 bzw. 30.6.2020

Veröffentlicht von: admin (admin)
Veröffentlicht am: 14 Apr 2020
Meldung der Auslandsumsätze (esterometro): elektronische Übermittlung
innerhalb 30.04.2020 bzw. 30.6.2020
Bekanntlich sind ab dem Steuerjahr 2019 passive MwSt.-Subjekte (Unternehmen und Freiberufler), die in Italien ansässig sind, mit wenigen Ausnahmen, verpflichtet, die Daten zu Warenlieferungen und Dienstleistungen mit Nichtansässigen elektronisch an die Agentur der
Einnahmen zu übermitteln. Die elektronische Übermittlung der Auslandsumsätze hat ab dem 1.1.2020 quartalsweise zu erfolgen. Die nächste Frist für Januar, Februar und März ist daher der 30.4.2020. Die genannte ordentliche Frist kann aufgrund der Notsituation CoVid-19 wahlweise
auf den 30.6.2020 verschobenen werden.

Betrifft:
An alle unsere Kunden mit MwSt.-Nummer


CreativeCommons Lizenz BY-SA 2.5 Italy