054: Sonderabschreibung (+30 %) wurde wieder eingeführt - für Investitionen ab 01.04.2019 bis 31.12.2019
Sonderabschreibung (+30 %) wurde wieder eingeführt - für Investitionen ab 01.04.2019 bis 31.12.2019
Mit der so genannten "Wachstumsverordnung" wurde die sog. "Sonderabschreibung" (+30%) für Investitionen in neuen Sachanlagen im Zeitraum 1. April 2019 - 1. Dezember 2019 mit einigen neuen Einschränkungen und Ausschlüssen wieder eingeführt.
Betrifft:
An alle Mwst.-Subjekte
