036: Einkommenssteuer Irpef - Zweckbestimmung 0,5% - Termin 07.05.2015
Einkommenssteuer Irpef - Zweckbestimmung 0,5% - Termin 07.05.2015
Infolge der neuen Bestimmungen, welche im „Stabilitätsgesetz“ 20151 enthalten sind, wird die Möglichkeit der Zweckbestimmung der 5 Promille der Einkommenssteuern IRPEF eine stabilere Form der Finanzierung der gemeinnützigen Organisationen und Körperschaften, nachdem die genannte Möglichkeit nicht nur für das Jahr 2015, sondern auch für die zukünftigen Jahre vorgesehen wird, und nicht mehr jedes Jahr erneuert werden muss.
Betrifft:
An alle betroffenen Vereine und zur Kenntnis an die betreuten Gemeinden
