026: Verwendung von Bargeld durch ausländische Touristen: Meldung für das Jahr 2025 innerhalb 10.04.2026
Verwendung von Bargeld durch ausländische Touristen: Meldung für das Jahr 2025 innerhalb 10.04.2026
Die allgemeine gesetzliche Bargeldschwelle beträgt zur Zeit 4.999,99 Euro. Für Touristen aus der EU oder dem Ausland gilt für Einkäufe bei Einzelhändlern oder Reiseagenturen eine höhere Schwelle von 14.999,99 Euro. Diese gilt jedoch nur unter bestimmten Bedingungen und mit nachträglicher Meldung der Operationen, die binnen 10.4 bzw. 20.4 des Folgejahres elektronisch an die Agentur der Einnahmen zu übermitteln ist. Einzelhändler und Reisebüros sind verpflichtet, dafür ein spezielles Formular zu verwenden und müssen mehrere Anforderungen erfüllen, wie die Vorlage eines Reisepasses und eine eidesstattliche Erklärung des Touristen.
Betrifft:
An alle Einzelhändler, Restaurants, Hotels, Reisebüros
Die Rechte an diesem Werk liegen bei WINKLER & SANDRINI. Der Inhalt steht unter den Creative Commons Lizenzbedingungen CC-by-sa 2.5 Italy und kann unter diesen Bedingungen (by = Namensnennung; sa = Weitergabe unter gleichen Bedingungen) bearbeitet, vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden.
