023: Vernetzung Registrierkassen mit POS-Geräte – Erste Fälligkeit 20. April 2026
Vernetzung Registrierkassen mit POS-Geräte – Erste Fälligkeit 20. April 2026
Es muss eine logische Verbindung zwischen der Registrierkassa und Pos Gerät hergestellt werden. Die Einnahmenagentur hat dazu die Webplattform für die Vernetzung der Registrierkassen RT und Zahlungsgeräten POS kürzlich zur Verfügung gestellt und aktiviert. Bei Unterlassungen gelten folgende Verwaltungsstrafen:
- 100,00 € pro pro unterlassener oder falscher elektronischer Übermittlung;
- 1.000,00 bis 4.000,00 € bei fehlender POS-Vernetzung. Zudem ist auch die Schließung des Betriebes durch Lizenzaussetzung möglich.
Betrifft:
An alle Detailhändler und gleichgestellte
Die Rechte an diesem Werk liegen bei WINKLER & SANDRINI. Der Inhalt steht unter den Creative Commons Lizenzbedingungen CC-by-sa 2.5 Italy und kann unter diesen Bedingungen (by = Namensnennung; sa = Weitergabe unter gleichen Bedingungen) bearbeitet, vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden.
