086: Kompensationssatz Holz und Brennholz
Kompensationssatz Holz und Brennholz
Für die Jahre 2024 und 2025 gilt die Mehrwertsteuer-Kompensationssatz von 6,4% für Holz und Brennholz, anstelle des vorherigen Satzes von 2%. Für 2023 gilt noch 2%, da kein neuer Erlass publiziert wurde, ebenso für Rohholz, da dies in der Aufzählung nicht enthalten ist.
Betrifft:
An die betroffenen Gemeinden
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