058: Naturkatastrophenversicherung - neue Fristen und Neuigkeiten
Naturkatastrophenversicherung - neue Fristen und Neuigkeiten
Italienische Unternehmen sind verpflichtet, Versicherungen gegen Naturkatastrophen (z. B. Überschwemmungen, Erdbeben, Erdrutsche) abzuschließen. Der Abschluss derselben bzw. die Anpassung hat, je nach Größe des Unternehmens, innerhalb verschieden Fristen zu erfolgen. Die Verpflichtung gilt für alle im Firmenregister eingetragenen Unternehmen, einschließlich der Freiberuflergesellschaften (STP), aber nicht für Unternehmen ohne zu versichernde Vermögensgüter und ausgenommen landwirtschaftliche Betriebe. Zu den versicherten Vermögensgütern gehören die für das Unternehmen genutzten Immobilien, Anlagen und Maschinen. Die Versicherung ist auch für gemietete oder geleaste Vermögenswerte obligatorisch. Die Prämie hängt vom Risiko und der Anfälligkeit der Vermögenswerte ab. Bei Nichteinhaltung der Verpflichtung kann das Unternehmen von öffentlichen Förderungen ausgeschlossen werden.
Betrifft:
An alle Unternehmen
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