043: Intrastat-Meldung 1. Trimester 2025 - elektronischer Versand: 25.4.2025
Intrastat-Meldung 1. Trimester 2025 - elektronischer Versand: 25.4.2025
Die Intrastat - Meldungen müssen bis zum 25. des Monats, der auf den Bezugszeitraum folgt, elektronisch an die Zollagentur übermittelt werden. Die zu meldenden Transaktionen umfassen Käufe und Lieferungen von Waren und „allgemeine“ Dienstleistungen, die von/an EUSteuerpflichtige(n) empfangen/geleistet werden. Transaktionen mit Endverbrauchern oder Nicht-EU-Steuerpflichtigen sind nicht zu melden. Die Erklärungen sind je nach Umsatzgrenze entweder monatlich oder vierteljährlich abzugeben. Die Erklärungen werden über die Web-Plattformen über die Intr@Web der Zollagentur ermittelt. Darüber hinaus gibt es auch besondere Verpflichtungen für öffentliche Körperschaften und Steuerpflichtige die das Pauschalsystem verwenden.
Betrifft:
An alle Kunden mit innergemeinschaftlichen Umsätzen
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