Sprache auswählen

040: Jahreserklärung der Steuervertreter (Vordr. 770/2025 für das Jahr 2024) Termin: 18. April 2025

Veröffentlicht von: Johanna Stuefer (Johanna Stuefer)
Veröffentlicht am: 02 Apr 2025

Jahreserklärung der Steuervertreter (Vordr. 770/2025 für das Jahr 2024)Termin: 18. April 2025
Die Steuererklärung 770 muss von Steuervertretern abgegeben werden, die im Vorjahr steuerpflichtige Zahlungen wie Löhne, Honorare und Kapitalerträge geleistet haben. Die Steuererklärung enthält Angaben zu einbehaltenen Steuern, Verrechnungen und Zahlungen an Ausländer, ausgezahlte Dividenden und Beiträge. Ab 2025 können Steuervertreter auch monatlich Meldungen mit dem Einzahlungsschein F24 statt der jährlichen Erklärung einreichen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Für die Erstellung der Erklärung sind verschiedene Unterlagen erforderlich, die bis zum 18. April 2025 an unsere Kanzlei übermittelt werden sollten.


Betrifft:
An alle betreuten Kunden mit Angestellten und Freiberuflern

Die Rechte an diesem Werk liegen bei WINKLER & SANDRINI. Der Inhalt steht unter den Creative Commons Lizenzbedingungen CC-by-sa 2.5 Italy und kann unter diesen Bedingungen (by = Namensnennung; sa = Weitergabe unter gleichen Bedingungen) bearbeitet, vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden.

CreativeCommons Lizenz BY-SA 2.5 Italy