034: Einkommenssteuer Irpef - Zweckbestimmung 5‰ - Allgemeine Informationen und Termin 10.04.2025 für neue Begünstigte
Einkommenssteuer Irpef - Zweckbestimmung 5‰ - Allgemeine Informationen und Termin 10.04.2025 für neue Begünstigte
Im Jahr 2025 können die Steuerzahler 5 Promille der Irpef des Jahres 2024 für soziale Zwecke bestimmen. Die begünstigten Einrichtungen müssen bei den zuständigen Verwaltungen akkreditiert sein. Ist dies nicht der Fall, kann die Akkreditierung bis zum 10. April 2025 nachgeholt werden. Die Listen der registrierten Organisationen sind auf den Websites der Institutionen verfügbar. Die Begünstigten müssen die IBAN mitteilen, um die Mittel zu erhalten, und innerhalb eines Jahres detaillierte Berichte über die Verwendung der Beiträge vorlegen. Bei Nichtveröffentlichung des Berichts wird eine Strafe verhängt. Die Sensibilisierung durch den diesem Rundschreiben beigefügten Informationsvorschlag bietet einen Anreiz, die 5 Promille korrekt zuzuweisen.
Betrifft:
An alle betroffenen Körperschaften/Vereine und Gemeinden
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