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010: RAI-Fernsehgebühr - Ansuchen um Befreiung und Rückerstattungsantrag

Veröffentlicht von: Sandra Vieider (Sandra Vieider)
Veröffentlicht am: 15 Jan 2025

Die Art der SteuerRAI-Fernsehgebühr - Ansuchen um Befreiung und Rückerstattungsantrag
den Inhalt des Rundschreiben bzw. Publikation kurz beschreiben
Bekanntlich führt der Besitz eines Fernsehgerätes dazu, dass eine Fernsehgebühr entrichtet werden muss. Die Gebühr wird einmal jährlich und je Familie, vorausgesetzt die Familienmitglieder haben den Wohnsitz in derselben Wohnung, bezahlt. Mit dem Stabilitätsgesetz 2016 führte der Gesetzgeber wesentliche Neuerungen zur RAI-Fernsehgebühr ein. Anhand einer Eigenerklärung muss der Steuerpflichtige jährlich das Nichtunterhalten eines Fernsehgerätes melden, um sich von der Bezahlung der Gebühr zu befreien. Wurde eine nicht geschuldete Fernsehgebühr mit der Stromrechnung angerechnet und eingezahlt, dann sieht die Agentur der Einnahmen unter bestimmten Voraussetzungen einen Rückerstattungsantrag vor.


Betrifft:
alle
An alle interessierten Kunden
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