081: MwSt.: „Split Payment“ - Aktualisierung der Listen für 2025, voraussichtliche Dauer und Gutschriften über Jahresfrist
MwSt.: „Split Payment“ - Aktualisierung der Listen für 2025, voraussichtliche Dauer und Gutschriften über Jahresfrist
Bekanntlich sieht das “Split-Payment“-Verfahren vor, dass die vom Lieferanten in den Rechnungen ausgewiesene Mehrwertsteuer vom Auftragnehmer (Kunden) einzubehalten und direkt an den Staat abzuführen ist. In der elektronischen Rechnung wird die Anwendung dieses Verfahrens durch die Angabe des Buchstabens „S“ (für Split-Payment) im Feld „geschuldete MwSt.“ angezeigt.
Betrifft:
An alle öffentlichen Körperschaften und an alle Kunden, welche Rechnungen an öffentlicheKörperschaften ausstellen
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