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028: EAS-Meldung: Mitteilung von eventuellen Änderungen: 2. April 2024

Veröffentlicht von: Johanna Stuefer (Johanna Stuefer)
Veröffentlicht am: 15 Mar 2024

EAS-Meldung: Mitteilung von eventuellen Änderungen: 2. April 2024
Nicht gewerbliche Vereine und Verbände des Privatsektors müssen, mit einigen Ausnahmen, dem Steueramt bestimmte Daten mitteilen, damit dieses die Voraussetzungen für die vorgesehenen Steuererleichterungen prüfen und einen eventuellen Missbrauch der beanspruchten Steuererleichterungen ahnden kann.


Betrifft: An alle betroffenen Vereine und Verbände
alle

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