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007: Stempelsteuer E-Rechnungen IV Quartal 2023 - Fälligkeiten: 31.1 bzw. 29.2.2024

Veröffentlicht von: admin (admin)
Veröffentlicht am: 17 Jan 2024

Stempelsteuer E-Rechnungen  IV Quartal 2023 – Fälligkeiten: 31.1 bzw. 29.2.2024

Bekanntlich gelten für die Zahlung der Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen
bestimmte Zahlungstermine.
Die Bestimmungen sehen vor, dass auf dem Portal der Agentur der Einnahmen:
• die Stempelsteuer direkt über das Bankkonto des MwSt.- Subjekts eingezogen wird
• oder auch die Zahlung über den Vordruck F24 vorgenommen wird. Der Einzahlungsschein F24 wird von der Agentur der Einnahmen vorab ausgestellt.

Betrifft:
An alle MwSt.-Subjekte

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