007: Stempelsteuer E-Rechnungen IV Quartal 2023 - Fälligkeiten: 31.1 bzw. 29.2.2024
Stempelsteuer E-Rechnungen IV Quartal 2023 – Fälligkeiten: 31.1 bzw. 29.2.2024
Bekanntlich gelten für die Zahlung der Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen
bestimmte Zahlungstermine.
Die Bestimmungen sehen vor, dass auf dem Portal der Agentur der Einnahmen:
• die Stempelsteuer direkt über das Bankkonto des MwSt.- Subjekts eingezogen wird
• oder auch die Zahlung über den Vordruck F24 vorgenommen wird. Der Einzahlungsschein F24 wird von der Agentur der Einnahmen vorab ausgestellt.
Betrifft:
An alle MwSt.-Subjekte