005: Telematische Übermittlung der Daten dem
Telematische Übermittlung der Daten dem „System der Gesundheitskarte“
(STS) – Termin 31.1.2024 für das 2. Semester 2023
Die Gesundheitskarte, die auch die von der Agentur der Einnahmen erlassene Steuernummer enthält, wird jedes Mal verwendet, wenn der Bürger zum Arzt geht, ein Medikament in einer Apotheke kauft, eine Untersuchung in einem Testlabor bucht, einen Facharztbesuch in einem Krankenhaus oder beim Sanitätsbetrieb in Anspruch nimmt oder wenn er eine Kurbehandlung in Anspruch nimmt, und auf jeden Fall jedes Mal, wenn er seine Steuernummer bescheinigen muss.
Betrifft:
An alle interessierten Kunden