100: Veränderung des gesetzlichen Zinsfußes
Veränderung des gesetzlichen Zinsfußes
Mit 01.01.2024 beträgt der gesetzliche Zinsfuß 2,50 %. Diese Verminderung des gesetzlichen Zinssatzes von 5,00% auf 2,50 % erfolgt aufgrund einer Ermächtigung, jährlich den Zinsfuß an die veränderte Inflation und die durchschnittliche Bruttoverzinsung der Staatspapiere mit einer Laufzeit von zwölf Monaten anzupassen.
Betrifft:
An alle Kunden