088: Steuergutschrift für Erdgas und elektrischen Strom I und II Quartal 2023 - Achtung: neue Frist der zwingenden Verrechnung innerhalb 16.11.2023
Steuergutschrift für Erdgas und elektrischen Strom I und II Quartal 2023 -
Achtung: neue Frist der zwingenden Verrechnung innerhalb 16.11.2023
Bekanntlich wurde die letzte Frist für die Verrechnung mittels F24 der Steuergutschriften für Erdgas- und elektrischen Strom mit Staatsschulden bzw. Sozialbeiträgen vom 31.12. auf den 16.11.2023 vorverlegt. Der volle Betrag der im I und II Quartal 2023 angereiften und zustehenden genannten Steuergutschriften für Erdgas und elektrischen Strom muss spätestens innerhalb der genannten neuen Frist vom 16.11 verrechnet werden, da die bis dahin nicht verrechneten Guthaben sonst verloren gehen.
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