069: Der Halbjahresbericht der Verwalter gemäß Artikel 2381 CC
Der Halbjahresbericht der Verwalter gemäß Artikel 2381 CC
1 Einführung
Mit dem neuen Kodex zur Insolvenz und Unternehmenskrise wurden strenge und umfassende <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">Regeln für die Unternehmensführung, die Zuständigkeiten und die Verantwortung der Verwaltungsorgane
von Gesellschaften eingeführt, wodurch der Rechtsrahmen insbesondere für <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) erweitert wurde.
Bekanntlich ist für Aktiengesellschaften (AG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">(GmbH) vorgesehen, dass der Verwaltungsrat, wenn die Gesellschaftssatzung oder die Gesellschafterversammlung <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">dies zulässt, seine Befugnisse (mit bestimmten Ausnahmen) - mit den <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">entsprechenden Befugnissen und der Rechtsvertretung - an eines oder mehrere seiner Mitglieder <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">(= beauftragte Verwalter) oder an einen aus einigen seiner Mitglieder bestehenden <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">Exekutivausschuss delegieren kann. Diese Beauftragung hat jedoch auch zur Folge, dass diese <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">beauftragen Organe mindestens alle sechs Monate zu einer Berichterstattung verpflichtet
sind. Wir behandeln diesen Sachverhalt getrennt für beide Gesellschaftsformen AG und <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">GmbH.
Betrifft:
An alle Kapitalgesellschaften