066: Steuergutschrift für Erdgas und elektrischen Strom Jahr 2022: Lösung für unterlassene Meldung innerhalb 16. März 2023 und Restguthaben
Steuergutschrift für Erdgas und elektrischen Strom Jahr 2022: Lösung für unterlassene Meldung innerhalb 16. März 2023 und Restguthaben
Für die nicht bis zum 16. März 2023 genutzten Steuerguthaben für den Erwerb von Strom und Erdgas des Jahres 2022 der "nicht energieintensiven" Unternehmen und „nicht-großen-Gasverbraucher“, also jene:
des dritten Kalenderquartals 2022
der Monate Oktober und November 2022 und
des Monats Dezember 2022
musste man bekanntlich bis 16. März 2023 über einen eigenen Vordruck der Agentur der Einnahmen eine elektronische Meldung übermitteln, um diese noch ab dem 17. März 2023 (und bis 30. September 2023) mit F24 verrechnet zu können.
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