059: Abfindung von Steuerzahlkarten: 30.06.2023
Abfindung von Steuerzahlkarten: 30.06.2023
Wie bereits berichtet ist die automatischen Streichung von Steuerzahlkarten bis zum Betrag von 1.000,00 Euro, die im Zeitraum 2000 bis 2015 ausgestellt wurden und noch offen sind, vorgesehen. Dazu muss nichts weiter unternommen werden.
Zudem kann eine begünstigte Abfindung von Steuerzahlkarten, die im Zeitraum 2000 bis 30. Juni 2022 ausgestellt wurden und noch offen sind, beantragt werden. Dabei werden die Strafen und Zinsen nachgelassen.
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