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047: Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen I Quartal 2023 - Termin für Einzahlung: 31.05.2023 -Termin für Änderung der Daten: 30.4.2023

Veröffentlicht von: admin (admin)
Veröffentlicht am: 26 Apr 2023

Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen I Quartal 2023 - Termin für Einzahlung: 31.05.2023 -Termin für Änderung der Daten: 30.4.2023
Bekanntlich gelten für die Zahlung der Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen bestimmte Zahlungstermine.

Die Bestimmungen sehen vor, dass auf dem Portal der Agentur der Einnahmen:

  • die Stempelsteuer direkt über das Bankkonto des MwSt.- Subjekts eingezogen wird

  • oder auch die Zahlung über den Vordruck F24 vorgenommen wird. Der Ein­zahlungsschein F24 wird von der Agentur der Einnahmen vorab ausgestellt.

Die geschuldete Stempelsteuer wird über die einzelnen elektronischen Rechnungen erfasst, nachdem darin im eigenen Feld jeweils der Betrag der geschuldeten Stempelsteuer anzugeben ist.



Betrifft:
An alle MwSt.-Subjekte

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