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046: Steuergutschrift für Erdgas und elektrischen Strom: II Quartal 2023

Veröffentlicht von: admin (admin)
Veröffentlicht am: 21 Apr 2023

Steuergutschrift für Erdgas und elektrischen Strom: II Quartal 2023

In unseren früheren Rundschreiben haben wir bereits mehrmals über die Steuerguthaben für <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">"nicht energieintensive" Unternehmen und „nicht-große-Gasverbraucher“ für den Erwerb von <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">Strom und Erdgas des Jahres 2022 und ersten Trimester 2023 informiert.
Insbesondere hatten wir im Rundschreiben 21/2023 Hinweise zur Beantragung der Steuergutschrift <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">für das I Quartal 2023 gegeben (siehe auch im Anhang desselben Rundschreibens die <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">für dieses Quartal zu versendende Anfrage an den Lieferanten innerhalb spät. 30.05.2023).
Diese Steuerguthaben wurden kürzlich auf den II Quartal 2023 ausgedehnt.
Im Punkt 3 zu diesem Rundschreiben erläutern wir wie bei Ihrem Gas- und/oder Stromlieferanten <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">die Informationen zur Berechnung der genannten Steuerguthaben angefordert werden <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">können.
Unter Punkt 4 hingegen finden Sie nützliche Informationen die alle Steuerguthaben Erdgas/<span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">Strom der vorherigen Trimester betreffen.

Betrifft:
An alle interessierten Kunden

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